Hochschulglossar

Zahlreiche hochschulspezifische und verwaltungsbezogene Begriffe sind sehr fachspezialisiert und lassen sich häufig nicht in herkömmlichen Wörterbüchern oder Übersetzungshilfen finden. Um den Mitarbeitenden der Hochschule Reutlingen bei der Übersetzung solcher Begriffe Unterstützung zu bieten und eine einheitliche Sprachverwendung zu gewährleisten, wurde dieses Glossar erstellt. Die Hochschulleitung hat sich dabei für britisches Englisch als Standardvariante entschieden.

Das Glossar versteht sich als ein fortlaufend wachsendes Arbeitsinstrument und wird vom Institut für Fremdsprachen kontinuierlich ergänzt. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Damit das Glossar stets aktuell bleibt, freuen wir uns über Ihre Hinweise und Vorschläge. Sie erreichen uns unter: iff@reutlingen-university.de

Begriff suchen:

Filter zurücksetzen
Justitiariat
Definition:

legal department